Weitere Infos zu den ÖSD Prüfungen

ÖSD Österreichisches Sprachdiplom Deutsch - Sprachprüfungen

  • Die gesamte Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung auszugleichen. Bei persönlicher Anmeldung muss die Prüfungsgebühr per Bankkarte oder mit Bargeld bezahlt werden. Bei online Anmeldung muss das Anmeldeformular zusammen mit dem Bankbeleg der Überweisung der Prüfungsgebühr an uns verschickt werden.
  • Kandidaten, die innerhalb eines Jahres vor der Prüfung zumindest einen Kurs oder eine Probeprüfung am ÖI Budapest gemacht haben, bekommen 4.000,- HUF Ermäßigung.
  • Wiederholern, die innerhalb eines Jahres vor der Prüfung die schriftliche oder die mündliche Prüfung mit einem Ergebnis von mindestens 60% abgelegt haben, wird eine reduzierte Prüfungsgebühr verrechnet.
  • Prüfungen können gegen eine Gebühr von 6.000,- HUF verschoben oder storniert werden. Die Prüfung kann nur auf den nächstmöglichen Termin verschoben werden. Wenn der Kandidat die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist, aber spätestens am letzten Tag vor der Prüfung absagt, bekommt er 50% der Prüfungsgebühr zurück. Falls der Kandidat die Prüfung nicht absagt und nicht zur Prüfung antritt, kann die Prüfungsgebühr nicht zurückgezahlt werden.
  • Wenn das Zeugnis wegen fasch angegebenen oder während der Prüfung bestätigten falschen Daten falsch ausgestellt wird, werden die Kosten des Neudrucks des Zeugnisses vom Kandidaten getragen. Im Fall der österreichischen Zeugnisse betragen die Kosten des Neudrucks 10 EUR. Das ungarische Zeugnis wird nur dann neu ausgestellt, wenn der Name falsch geschrieben wurde, in anderen Fällen kann man nur einen amtlichen Nachweis des Bildungsministeriums bekommen.

Prüfungsordnung

Diese Prüfungsordnung bezieht sich auf die ÖSD-Prüfungen am Österreich Institut Budapest, bzw. auf die Prüfungen aller ÖSD-Prüfungsorte in Ungarn

Falls Sie die ÖSD-Prüfung an einem anderen akkreditierten Prüfungsort in Ungarn ablegen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Prüfungsort, um Informationen aus erster Hand zu bekommen. Achten Sie darauf, dass jeder Prüfungsort eine andere Bankleitzahl hat. Überweisen Sie uns bitte keine Prüfungsgebühr, wenn Sie die ÖSD-Prüfung in einer anderen Stadt ablegen möchten.

Stornierung und Verschiebung der Prüfungen

Die Stornierungs-, bzw. Verschiebungsgebühr beträgt nach der Anmeldefrist, aber spätestens bis zum vorletzten Tag vor der Prüfung 6.000,- Ft.
Eine Prüfung kann bei Bezahlung der Verschiebungsgebühr nur auf den nächsten Termin verschoben werden.
Falls die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens am letzten Tag vor dem Prüfungstermin storniert wird, wird 50% der Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Wenn die Prüfung nicht abgesagt oder storniert wird, und der Kandidat an der Prüfung nicht teilnimmt, kann die Prüfungsgebühr nicht zurückgezahlt werden.

Verwendung von Wörterbüchern

  • KID A1: keine Wörterbücher erlaubt
  • KID A2: keine Wörterbücher erlaubt
  • ZA1: keine Wörterbücher erlaubt
  • ZA2: keine Wörterbücher erlaubt
  • B1 Zertifikat Deutsch (ZB1)keine Wörterbücher erlaubt
  • B2 Mittelstufe Deutsch (ZB2): einsprachige oder zweisprachige Wörterbücher erlaubt wähernd der ganzen schriftlichen Prüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben) und während der Vorbereitung vor der mündlichen Prüfung.
  • C1 Oberstufe Deutsch (ZC1)einsprachige Wörterbücher erlaubt wähernd der ganzen schriftlichen Prüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben) und während der Vorbereitung vor der mündlichen Prüfung.
  • C2 Wirtschaftspache Deutsch (ZC2): einsprachige Wörterbücher erlaubt wähernd der ganzen schriftlichen Prüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben) und während der Vorbereitung vor der mündlichen Prüfung.

Prüfungen für Personen mit Beeinträchtigungen

Auch PrüfungskandidatInnen mit Beeinträchtigungen müssen alle Teile der Prüfung absolvieren, aber wir  versuchen, ihren speziellen Bedürfnissen möglichst entgegenzukommen.

Damit wir die Bedürfnisse berücksichtigen können, sollen PrüfungskandidatInnen mit Beeinträchtigungen bei der Anmeldung ein fachärztliches Gutachten vorlegen, das nicht älter als ein Jahr ist.
Wir versuchen, eine maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten.
Für PrüfungskandidatInnen mit Hörbeeinträchtigungen werden beim Hörverstehen die Texte vorgelesen, sodass der Text zusätzlich vom Mund abgelesen werden kann.


Bei Dyslexie  werden Rechtschreibfehler nicht bewertet. Auf Empfehlung des fachärztlichen Gutachtens wird dem Kandidaten/der Kandidatin mehr Zeit zur Lösung der Aufgaben gegeben.
Falls nötig, kann das Österreich Institut Computer (in begrenzter Anzahl) zur Verfügung stellen.

•    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kursbüro.